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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.02.2012 - I-7 U 134/11   

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https://dejure.org/2012,7733
OLG Köln, 23.02.2012 - I-7 U 134/11 (https://dejure.org/2012,7733)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2012 - I-7 U 134/11 (https://dejure.org/2012,7733)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - I-7 U 134/11 (https://dejure.org/2012,7733)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Kein Ersatz von Gutachterkosten bei einer vom Geschädigten verschuldeten Unbrauchbarkeit des Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Müssen die Kosten eines ungeeigneten Gutachtens erstattet werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Grenzen des Ersatzes von Sachverständigenkosten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Ersatz der Gutachterkosten bei vom Geschädigtem verschuldeter Unbrauchbarkeit des Gutachtens

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erstattung der Gutachterkosten bei Verschweigen von Vorschäden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1008
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2006 - 1 U 61/06
    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 134/11
    Das Risiko des Fehlschlagens der Kostenermittlung muss der Schädiger aber nur solange tragen, als den Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl und zutreffenden Information des Gutachters kein Verschulden trifft (OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.9.2006 - I-1 U 61/06 -).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11

    Gestellter Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrzeugbesitzers;

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Geschädigte den Sachverständigen nicht über das Vorhandensein von - reparierten oder unreparierten - Vorschäden informiert und damit - zumindest fahrlässig - die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zur Bezifferung des Schadens verschuldet hat (KG VersR 2004, 1620 [zu reparierten Vorschäden]; OLG Köln VersR 2012, 1008 [zu unreparierten Vorschäden]).
  • KG, 16.12.2015 - 21 U 81/14

    Architektenvertrag: Umfang der Bauüberwachungspflicht; Haftung bei

    Mit Schreiben zur Geschäftsnummer 23 O 129/07 des Landgerichts Berlin teilte der wiederum befasste Sachverständige mit, inzwischen seien alle Ventile ausgetauscht worden (Bd. VI Bl. 3 d. BA 7 U 134/11).

    Im Übrigen macht die Beklagte zu 2) geltend, das Kammergericht habe im Rechtsstreit zur Geschäftsnummer 7 U 134/11 rechtskräftig festgestellt, dass der Klägerin kein Planungsverschulden zur Last falle.

    Die Akten des Landgerichts Berlin zu der Geschäftsnummer 23 O 129/07 (später Kammergericht 7 U 134/11) haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Hierzu hat das KG in dem den Parteien bekannten Urteil vom 1. Juni 2012 zur Geschäftsnummer 7 U 134/11, dort Seite 11 des Umdrucks, festgestellt:.

    Soweit das Kammergericht sich in dem Urteil vom 1. Juni 2012 zur Geschäftsnummer 7 U 134/11, dort Seiten 9f des Umdrucks, mit einem auf den 5. Juli 2000 datierten Werkplan für das Grundstück ... -... -... ... befasst hat (dort Anlage K24), der die Bezeichnung "Danfoss" vorsah, kann dies der hiesigen Beklagten zu 2) nicht zugute kommen.

  • LG Frankfurt/Main, 17.07.2015 - 7 O 324/12

    Beweislast für den Schadensumfangs bei erneuten Unfall in einem vorgeschädigten

    Diese zumindest fahrlässige Fehlinformation des vorprozessual beauftragten Sachverständigen muss sich kostenmäßig zu Lasten des Klägers auswirken (vgl. OLG Köln VersR 2012, 1008).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.02.2024 - 2 O 4326/22

    Wiederbeschaffungswert, Schadenminderungspflicht, Mietwagenkosten,

    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn er gegenüber seinem Privatsachverständigen erhebliche Vorschäden - zumindest fahrlässig (OLG Saarbrücken, 28.02.2019 - 4 U 56/18 -, juris Rn. 35; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2018 - 1 U 64/17 -, juris; OLG Köln VersR 2012, 1008) - verschweigt und der Sachverständige deshalb zu einem fehlerhaften Ergebnis gelangt (OLG Celle Urt. v. 11.11.2020 - 14 U 119/19, BeckRS 2020, 32642; OLG Saarbrücken NJW-RR 2013, 1498; OLG Düsseldorf NZV 2008, 295; KG BeckRS MDR 2005, 443).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 9 U 118/15

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten im Verkehrsunfallprozess

    Andernfalls trüge der Geschädigte, der ja grundsätzlich einen Sachverständigen zur Schadensfeststellung und Schadensdokumentation einschalten und dessen (nicht evident falsche) fachliche Beurteilung zunächst einmal zugrunde legen darf und im Falle einer dem Grunde nach anteiligen Haftung ohnehin nur entsprechend anteiligen Ersatz der Gutachterkosten verlangen kann, letztlich doch auch noch die mit Fehlern des Schadensgutachters als solchen verbundene Risiken, was in der Rechtsprechung und Literatur - außer bei (hier, wie bereits ausgeführt, nicht in relevantem Umfang anzunehmender) vorwerfbarer Verursachung der Fehleinschätzungen durch den Geschädigten oder bei (hier nicht ersichtlichem) Auswahlverschulden des Geschädigten - zu Recht abgelehnt wird (vgl. dazu etwa OLG Köln, DAR 2012, 638, dort Rn. 3 bei juris, OLG Hamm, NZV 2001, 319, dort Rn. 21 bei juris, sowie Geigel/Knerr, a.a.O., Kap. 3, Rn. 122 und Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 249, Rn. 58, jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Koblenz, 24.07.2015 - 10 U 1233/14

    Ersatzfähigkeit der Kosten für ein unbrauchbares Sachverständigengutachten

    Erweist sich ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen aufgrund der Fehlinformationen einer Partei als unbrauchbar, ist der im Prozess unterliegende Gegner nicht verpflichtet, die Gutachterkosten auszugleichen (in Anknüpfung an OLG Köln, Urteil vom 23. Februar 2012 - I - 7 U 134/11, 7 U 134/11 - VersR 2012, 1008).

    Erweist sich das Gutachten des Sachverständigen Kfz-Meisters W. G. aufgrund der Fehlinformationen der Klägerin als unbrauchbar, ist die Beklagte nicht verpflichtet, die Gutachterkosten auszugleichen (OLG Köln, Urteil vom 23. Februar 2012 - I - 7 U 134/11, 7 U 134/11 - VersR 2012, 1008; Palandt-Grüneberg, aaO, § 249 Rn. 58).

  • LG Bremen, 02.09.2022 - 4 S 212/20
    Die Kosten eines Sachverständigen Gutachtens sind grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten objektiv als ungeeignet herausstellt (OLG Köln, Urteil vom 23.02.2012, Az.: 7 U 134/11, Rz. 3, zit. n. juris, abgedruckt in VersR 2012, 1008; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2006, Az.: 1 U 61/06, Rz. 36, zit. n. juris, abgedruckt in Schaden-Praxis 2007, 366).
  • LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21

    1. Leitet sich das Grundhonorar des Schadengutachters aus der Schadenshöhe ab,

    Der Schädiger hat daher grundsätzlich auch die Sachverständigenkosten für ein unbrauchbares Gutachten zu ersetzen, es sei denn, der Geschädigte hat die Unbrauchbarkeit selbst verschuldet (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2021, 1468; OLG München, DAR 21, 90; OLG Naumburg, DV 2019, 167; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. März 2019 - 1 U 84/18 -, juris und NZV 2019, 207; OLG Saarbrücken, VersR 2019, 561; OLG Köln, VersR 2012, 1008; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Januar 2008 - 25 U 220/04 -, juris).
  • LG Kaiserslautern, 30.10.2015 - 4 O 868/12

    Berücksichtigung von Vorschäden bei der Unfall-Schadensregulierung

    Eine Ersatzpflicht besteht nämlich in der Regel auch dann, wenn das Gutachten objektiv ungeeignet ist (KG MDR 2005, 443; OLG Düsseldorf DAR 2006, 324; OLG Köln DAR 2012, 638).
  • AG Oldenburg, 20.08.2018 - 3 C 3142/18

    Kfz-Unfall und die Kosten eines Sachverständigen zur Feststellung der

    Das Risiko des Fehlschlagens einer Kostenermittlung muss der Schädiger so lange tragen, als dem Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl und der zutreffenden Information des Gutachters kein Verschulden trifft (OLG Köln, Urteil vom 23.02.2012, Az. 7 U 134/11).
  • OLG Naumburg, 23.06.2015 - 12 U 158/14

    Amtshaftung einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt: Kontrolle eines nach dem Fällen

  • OLG Koblenz, 11.11.2014 - 3 U 706/14

    Umfang der Haftung des Abschleppunternehmers auf Grund einer

  • LG Paderborn, 26.08.2015 - 5 S 25/15

    Sachverständigenkosten

  • LG Hamburg, 13.07.2017 - 319 O 75/17

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Darlegungslast des Geschädigten bei Vorschäden

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2020 - 2 O 7690/19

    Ersatzfähigkeit von Nebenkosten - Ausfall älterer Fahrzeuge

  • OLG Naumburg, 13.12.2018 - 4 U 28/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Vorschäden in Bereich der abgerechneten Schäden

  • AG Hamburg, 22.06.2017 - 25b C 459/16

    Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfall: Direktanspruch des Gutachters aus

  • AG Essen-Steele, 30.04.2015 - 8 C 460/14

    Verkehrsunfall - unreparierte Vorschäden - Beweislast des Geschädigten

  • AG Gummersbach, 28.09.2016 - 10 C 56/15

    Ersatz von Sachverständigenkosten aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl.

  • OLG Frankfurt, 10.04.2014 - 7 U 82/13

    Verkehrsunfall: Indizien für gestellten bzw. verabredeten Unfall

  • AG Essen, 13.11.2013 - 29 C 137/13

    Kein Ersatz bei unklarer Entstehung von kompatiblen Fahrzeugschäden

  • LG Köln, 05.03.2014 - 18 O 22/13

    Geltendmachung der Verursachung eines Pkw-Schadens durch ein anderes Fahrzeug

  • AG Hann. Münden, 13.08.2013 - 3 C 125/13
  • LG Ulm, 25.05.2023 - 2 O 342/21
  • AG Halle/Saale, 11.10.2012 - 93 C 466/12
  • AG Hannover, 04.06.2015 - 505 C 302/14
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9474
OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2012,9474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.03.2012 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2012,9474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. März 2012 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2012,9474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 78; ZPO § 80; ZPO § 88; ZPO § 172; ZPO § 579; BGB § 164; BGB § 167; BGB § 184; BGB § 276; BGB § 280; BGB § 611; AHB § 3 II Nr. 3; AHB § 5 Nr. 6
    Ein vom Haftpflichtversicherer für den VN beauftragter Anwalt benötigt keine vom VN selbst erteilte Prozessvollmacht

  • rechtsportal.de

    Rechtsstellung des privaten Haftpflichtversicherers im Haftpflichtprozess gegen den Versicherungsnehmer; Wirksamkeit der Prozessvollmacht

  • ibr-online

    Beauftragung durch Versicherung: Vollmachtlose Prozessführung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechtigung eines Haftpflichtversicherers zur Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Prozessführung namens und in Vollmacht des gerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Versicherungsnehmers

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Berechtigung des Haftpflichtversicherers zur Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Prozessführung im Namen und in Vollmacht des Versicherungsnehmers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beauftragung durch Versicherung: Vollmachtlose Prozessführung? (IBR 2013, 1246)

Verfahrensgang

  • LG Trier - 4 O 221/10
  • OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 970
  • VersR 2012, 1008
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Die Abwehr unberechtigter Ansprüche (sogenannte Rechtsschutzverpflichtung) ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH ebenso wie die Befriedigung begründeter Haftpflichtansprüche eine mit dieser gleichrangige Hauptleistungspflicht des Versicherers und nicht nur eine untergeordnete Nebenpflicht (vgl. BGHZ 119, 276 [281] und BGH in VersR 1976, 477).

    Den Inhalt der Rechtsschutzverpflichtung hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 119, 276 (281) im Einzelnen beschrieben.

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Der Hinweis der Berufung auf die in NJW-RR 2004, 536 abgedruckte Entscheidung des BGH geht fehl.
  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Nach § 5 Nr. 6 AHB gilt der Versicherer als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben (vgl. BGH in VersR 2006, 1676 unter II 2 c).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZB 36/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Tätigkeit für Auftraggeber als Partei und zugleich als

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Auch die in NJW 2010, 1377 - 1378 abgedruckte Entscheidung des 6. Zivilsenats des BGH vom 19.01.2010 - VI ZB 36/08 - befasst sich nicht mit der hier maßgeblichen versicherungsrechtlichen Frage, sondern mit einem Kostenerstattungsproblem.
  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Die Abwehr unberechtigter Ansprüche (sogenannte Rechtsschutzverpflichtung) ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH ebenso wie die Befriedigung begründeter Haftpflichtansprüche eine mit dieser gleichrangige Hauptleistungspflicht des Versicherers und nicht nur eine untergeordnete Nebenpflicht (vgl. BGHZ 119, 276 [281] und BGH in VersR 1976, 477).
  • BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61

    Anspruch eines Binnenschiffers gegen seine Versicherung auf Befreiung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Wird gegen den VN ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, hat er dies dem Versicherer nur unverzüglich anzuzeigen (§ 5 Nr. 2 Abs. 4 AHB); alles Weitere ist Sache des Versicherers, insbesondere die Auswahl und Beauftragung des Rechtsanwalts auf seine Kosten (vgl. BGH in VersR 1963, 421 unter III).
  • BGH, 30.10.1954 - II ZR 131/53

    Haftpflichtversicherungsanspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Der Versicherer hat nicht das Recht, die mit der Abwicklung der Haftpflichtverbindlichkeiten verbundenen Mühen und Kosten auf den Versicherten abzuwälzen (BGHZ 15, 154 [159]).
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